Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen. Die 2. Säule, auch als Berufliche Vorsorge oder BVG bekannt, ergänzt die AHV/IV der 1. Säule und trägt dazu bei, Rentnern ein angemessenes Einkommen zu sichern. Zusätzlich deckt sie die Risiken von Invalidität und Todesfall ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die 2. Säule funktioniert, welche Vorteile sie bietet und unter welchen Bedingungen sie bezogen werden kann.
Die 2. Säule ergänzt die Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) und sorgt dafür, dass etwa 60 % des letzten Einkommens als Lebensstandard erhalten bleiben. Die Beitragszahlung ist für alle Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mindestens CHF 22'050 (Stand 2024) obligatorisch, wobei die Kosten jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden.
Die 2. Säule unterscheidet sich von der 1. Säule, indem sie als individueller Sparplan funktioniert. Die Beiträge sind vom Alter abhängig und sichern eine Vielzahl von Leistungen ab:
Alter | Beitragssatz |
---|---|
25-34 | 7% |
35-44 | 10% |
45-54 | 15% |
55-65 | 18% |
Hinweis: Einige Unternehmen bieten höhere Beitragssätze an, was die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zusätzlich stärkt.
Bei Erreichen des Rentenalters (ab 2028 einheitlich auf 65 Jahre festgelegt) wird das angesparte Kapital der 2. Säule in eine Rente umgewandelt. Die Höhe dieser Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen, den erwirtschafteten Zinserträgen und dem Umwandlungssatz ab, der für den obligatorischen Teil aktuell bei 6,8 % liegt.
Die 2. Säule kann unter bestimmten Voraussetzungen, den sogenannten «Freizügigkeitsfällen», bezogen werden:
Grenzgänger profitieren mit ibani von einer kostengünstigen Rückführung ihrer Mittel und vermeiden so die hohen Gebühren herkömmlicher und Online-Banken. Nutzen Sie den untenstehenden Rechner.
Die 2. Säule kann für den Kauf einer Erstwohnung verwendet werden, vorausgesetzt, der Kauf wird nachgewiesen.
Personen, die ein eigenes Unternehmen gründen, haben die Möglichkeit, ihr angespartes Kapital der 2. Säule zu beziehen, sofern sie die Selbständigkeit belegen können.
Grenzgänger oder Auswanderer, die die Schweiz dauerhaft verlassen, können ihr 2. Säulen-Guthaben beziehen. Für Einwohner der EU/EFTA ist jedoch nur der überobligatorische Teil sofort verfügbar, während der obligatorische Teil auf einem Schweizer Konto bleibt und erst im Rentenalter verfügbar wird.
Die 2. Säule deckt auch das Risiko einer Invalidität oder eines Todesfalls ab und bietet dabei folgende Leistungen:
Die 2. Säule, oder BVG, ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Sicherheit im Alter in der Schweiz. Egal ob für den Ruhestand, den Erwerb von Immobilien oder eine dauerhafte Ausreise, die 2. Säule bietet Flexibilität. Grenzgänger können ihre Gelder über ibani repatriieren und sparen dabei die typischen Bankgebühren.
Jedes Jahr erhalten Sie eine Pensionsbescheinigung, die den Stand Ihres Guthabens in der 2. Säule zeigt.
Ja, das Guthaben wird automatisch an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder an ein Freizügigkeitskonto übertragen, falls Sie eine berufliche Pause einlegen.
Ihr 2. Säulen-Guthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, wo es verbleibt, bis die Anspruchsberechtigung wiederhergestellt ist.
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