Verständnis der AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz

Alles zur AHV: Ziele und Funktionsweise der Basis unserer Altersvorsorge in der Schweiz verstehen

Artikel zuletzt am 1. Januar 2021 aktualisiert

Das Schweizer Altersvorsorgesystem fusst auf dem Dreisäulenmodell, einem fundamentalen Bestandteil des sozialen Sicherheitsnetzes der Schweiz. Als in der Schweiz Wohnhafte(r) oder Arbeitende(r) sind Sie Teil dieses Systems.

Die Säulen im Überblick:

  1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Für alle im Arbeitsleben Stehenden obligatorisch.
  2. Berufliche Vorsorge (BV): Muss von Erwerbstätigen geleistet werden.
  3. Private Vorsorge: Eine freiwillige Zusatzsicherung.

Was ist die AHV?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die Grundlage unseres Altersvorsorgesystems und sichert im Alter oder bei Verlust des Partners ein Grundgehalt.

Mit 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) Jahren erreichen Sie in der Schweiz das Pensionsalter. Vorzeitige Pensionierung ist ab 58 möglich, was jedoch zu einer Kürzung der Rente führt.

Auf Solidaritätsprinzip basierend, finanziert die erwerbstätige Bevölkerung durch ihre Beiträge die Renten der Pensionierten.

Zur ersten Säule gehören auch:

  • Invalidenversicherung (IV): Unterstützt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall durch Teil- oder Vollrenten.
  • Erwerbsersatzordnung (EO/APG): Bietet Zusatzleistungen zu AHV und IV, vorrangig bei Mutterschaft oder Militärdienst, inklusive zwei Wochen Vaterschaftsurlaub seit dem 1. Januar 2021.

Wer ist zur AHV-Beitragsleistung verpflichtet?

Erwerbstätige

Als Arbeitnehmer(in) in der Schweiz entfallen 50% der AHV-Beiträge auf Sie, die direkt von Ihrem Lohn abgezogen werden. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.

Nicht-Erwerbstätige

Auch ohne Erwerbstätigkeit ist in der Schweiz ein minimaler AHV-Beitrag von jährlich CHF 503 zu leisten. Dies betrifft:

  • Frührentner
  • Bezieher von IV-Renten
  • Empfänger von Krankheits-/Unfallleistungen
  • Studierende
  • Weltreisende
  • Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Witwen und Witwer
  • Ehepartner von Rentnern unter dem Rentenalter
  • Ehepartner von im Ausland Erwerbstätigen
  • Geringverdiener mit einem Jahresbrutto unter CHF 4'701
  • Teilzeit Erwerbstätige, deren Beitrag unter dem liegt, was sie ohne Erwerbstätigkeit zahlen müssten

Wie berechne ich meinen AHV-Beitrag?

Wenn Sie erwerbstätig sind, wenden Sie einfach den Arbeitnehmerbeitrag auf Ihr Bruttogehalt an, um den einbehaltenen Betrag zu ermitteln:

ArbeitnehmerArbeitgeberGesamt
AHV4,35%4,35%8,7%
IV0,7%0,7%1,4%
EO0,25%0,25%0,5%
Insgesamt5,3%5,3%10,6%

Stand 1. Januar 2020: Der AHV-Beitragssatz wurde leicht von 8,4% auf 8,7% erhöht.
Stand 1. Januar 2021: Der Beitragssatz für APG / EO steigt von 0,45% auf 0,5%.

Für Selbstständige und Personen ohne Erwerbstätigkeit sind die entsprechenden Beitragssätze in den Tabellen hier zu finden.

Wie berechne ich meine AHV-Rente?

Die Höhe Ihrer AHV-Rente hängt von der Dauer Ihrer Beitragszahlungen und Ihrem Einkommensniveau ab, genauer gesagt von:

  • Der Anzahl der Beitragsjahre
  • Ihrem durchschnittlichen Einkommen während Ihres aktiven Lebens
  • Der Beteiligung an nicht lukrativen Tätigkeiten wie Ausbildung, Unterstützung usw.

Der einfachste Weg, Ihre zukünftige AHV-Rente zu berechnen, ist die Verwendung dieses Rechners des Informationszentrums AHV/IV:

Die AHV-Nummer

Die AHV-Nummer ist die Schweizer Sozialversicherungsnummer. Sie besteht aus dreizehn Zahlen und begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang:

AHV-Nummer
  • Wenn Sie bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert sind, finden Sie Ihre AHV-Nummer auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
  • Als Grenzgänger müssen Sie sich an die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers in der Schweiz wenden.

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